Teilamortisationsmodell mit Mieterdarlehen

Ziel dieses Vertragsmodells ist der liquiditätsneutrale Übergang des Objektes ins Eigentum des Leasingnehmers zum Ende der Vertragslaufzeit sowie eine Erhöhung der Refinanzierungsbereitschaft von Banken. Das wird dadurch erreicht, daß die aufgenommene Refinanzierungs- verbindlichkeit während der Vertragslaufzeit in voller Höhe getilgt wird.

Aufwandswirksam ist jedoch nur der Teil der Leasingrate, der einer Tilgung bis auf den Restbuchwert entspricht. Der darüberhinausgehende Teil ist aufwandsneutral und vom Leasingnehmer als Forderung gegen die Objektgesellschaft zu aktivieren. Diese Forderung - auch Mieterdarlehen genannt - entspricht zum Ende der Vertragslaufzeit dem steuerlichen Restbuchwert auf Basis linearer Abschreibung.

Übt der Ankaufsberechtigte zum Ende der Vertragslaufzeit das Ankaufsrecht aus, so übernimmt dieser das Objekt ohne weitere Liquiditätsbelastung, da lediglich eine Verrechnung zwischen Ankaufspreis und Mieterdarlehen (Aktivtausch) erfolgt. Wird das Ankaufsrecht nicht ausgeübt, ist die Objektgesellschaft verpflichtet, das Mieterdarlehen auszukehren.

Das Mieterdarlehen entsteht ab dem Zeitpunkt zu dem die kumulierte Tilgung die kumulierte Abschreibung übersteigt. Vereinfacht ausgedrückt, wenn die Restverbindlichkeit unter den steuerlichen Restbuchwert zum Ende der Vertragslaufzeit sinkt. Die folgende Graphik soll das verdeutlichen:

ChartObject Restschuld - Restbuchwert - Mieterdarlehen
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